Die Ärztin gab an, sie sei zu diesem Zeitpunkt im Hintergrund beschäftigt gewesen und habe nicht gesehen, ob ihre Tochter tatsächlich gebohrt habe. Ihr Kollege soll sie gefragt haben, ob die Zwölfjährige mithelfen dürfe und sie antwortete „Warum nicht?“. Eine OP-Schwester will vier Hände am Bohrer gesehen haben, in diesem Fall hätte das Mädchen nicht allein das Instrument geführt.
Durch eine anonyme Anzeige kam der Fall ein halbes Jahr später ins Rollen. Die Operation selbst verlief gut, doch „das Risiko darf nicht kleingeredet werden“, betonte die Anklägerin. Außerdem sei es „eine unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber dem Patienten“. Beide Angeklagten wurden aus dem Dienst im Krankenhaus entlassen, die Frau bekämpfte die Entscheidung und erreichte eine Umwandlung in eine Kündigung.
Die Ärztin soll, so Staatsanwältin Julia Steiner, nach der Operation mit Stolz verkündet haben, ihre Tochter habe soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt. Eine Zeugin soll das bestätigt haben. „Sie wirkte entspannt und auch stolz“, gab eine Krankenpflegerin an.
Ein OP-Assistent konnte sich an fast nichts erinnern, er konnte nicht einmal sagen, ob das Mädchen im Raum war oder nicht. Er erstellte den OP-Bericht, in dem die Zwölfjährige jedoch nicht aufscheint. „Ich habe damit nur begonnen, die Schwester hat ihn fertig gemacht“, lautete seine Aussage.
Als Zeuge in dem Prozess war auch der Patient geladen, der operiert worden war. Er leidet nach eigenen Angaben immer noch an Schmerzen im Bereich des Bohrlochs und ist aufgrund seines psychischen Zustands nicht arbeitsfähig. Er nimmt nach wie vor starke Tabletten gegen die Kopfschmerzen und leide an Schlafstörungen bei dem Gedanken „dass eine Zwölfjährige mich operiert hat“.

