Entscheidend ist, ob betroffene Person Tag und Nacht medizinisch betreut werden muss
Die neue Bewertungseinheit besteht aus Fachärztinnen und Fachärzten sowie Fachkräften des Sanitätsbetriebes. Die Einheit prüft die Unterlagen und kann – wenn nötig – auch eine direkte Begutachtung vornehmen. Entscheidend ist, ob die betroffene Person aufgrund einer komplexen Krankheit oder eines besonders schweren Pflegebedarfs Tag und Nacht medizinisch betreut werden muss.Dies kann zum Beispiel bei bestimmten neurologischen Erkrankungen oder nach einem schweren Unfall der Fall sein. Auch bei Menschen mit Demenz kann das zutreffen – aber nur, wenn zusätzlich ein besonders hoher Pflegebedarf besteht.
“Ausschlaggebend ist das gesamte Krankheitsbild und der daraus resultierende Betreuungsbedarf„, sagt Landesrat Messner und rät Angehörigen, im Vorfeld das Gespräch mit dem/der behandelnden Facharzt/Fachärztin zu suchen.
Antrag ab sofort möglich
Ein Antrag kann ab sofort per zertifizierter E-Mail (PEC) an bewertung.valutazione@pec.sabes.it, per Mail an uvmn.bz@sabes.it und über jeden Gesundheitssprengel gestellt werden. Wichtig ist, dass ein ärztlicher Befund vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt.Je nach Krankheitsbild wird dieser Befund mit einer anerkannten Bewertungsskala ergänzt. Wird ein Antrag bewilligt, übernimmt der Sanitätsbetrieb die medizinischen und pflegerischen Betreuungskosten ab dem Tag der Antragstellung.

