Dienstag, 27. Mai 2025

Künstlervorsorge: Einkommensgrenze wird erhöht

Mehr Unterstützung für Kunstschaffende: Wer als Künstler in Südtirol in eine Rentenkasse einzahlt, kann seit fünf Jahren um einen öffentlichen Zuschuss ansuchen. Nun wurde die Einkommensgrenze für die Beitragsförderung von 35.000 auf 40.000 Euro jährlich angehoben – ein Schritt, der mehr Kulturschaffenden den Zugang zur sozialen Absicherung erleichtern soll. Anträge sind noch bis Ende November möglich.

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer die maximale Einkommensgrenze von 35.000 auf 40.000 Euro angehoben. - Foto: © pixabay/lpa

Seit fünf Jahren können Künstlerinnen und Künstler, die in eine Rentenkasse einzahlen, um einen Beitrag für die Rentenabsicherung ansuchen. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem die Einzahlung von mindestens 500 Euro jährlich und die Eintragung in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler.

Auch darf ein maximales Jahreseinkommen nicht überschritten werden. Die Landesregierung hat am 27. Mai auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer nun die maximale Einkommensgrenze von 35.000 auf 40.000 Euro angehoben. „Wir erweitern damit den Kreis jener Kunstschaffenden, die Anspruch auf den öffentlichen Beitrag haben“, hebt Pamer hervor.

„Soziale Absicherung für Künstler wichtig“

Kulturlandesrat Philipp Achammer erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass bis Ende November bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) um den Beitrag zur Renteneinzahlung von bis zu 1000 Euro angesucht werden kann: „Auch für Künstlerinnen und Künstler ist es wichtig, schon frühzeitig an die eigene soziale Absicherung im Alter zu denken. Die Unterstützung durch die öffentliche Hand kann dafür ein guter Anreiz sein.“

Achammer weist zudem darauf hin, dass hauptberufliche Kunstschaffende aus den Bereichen Literatur, Musik, Film sowie bildende und darstellende Kunst, die seit mindestens zwei Jahren in Südtirol leben und wirken, jederzeit die Eintragung ins Landesverzeichnis vornehmen können. Diese Eintragung ist vier Jahre lang gültig. Der Antrag ist – abhängig von der Sprachgruppenzugehörigkeit – im Amt für Kultur einzureichen.

lpa

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