Durnwalder: „Eine eigenständige, auf Südtirol zugeschnittene Lösung“
„Die Konzessionen für die Stromverteilung müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 neu ausgeschrieben werden. Das Haushaltsgesetz 2024 eröffnete dabei die Möglichkeit, bestehende Konzessionen um bis zu 20 Jahre zu verlängern – jedoch unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Betreiber mehrjährige, außerordentliche Investitionspläne vorlegen“, erklärt Meinhard Durnwalder.„Da die Stromverteiler in Südtirol im Alltag mit völlig anderen Rahmenbedingungen arbeiten als etwa jene in Sardinien oder Sizilien, war es entscheidend, eine eigenständige, auf Südtirol zugeschnittene Lösung zu schaffen“, erklärt der Senator.
Gasteiger: Mehr Rechts- und Planungssicherheit
In dieselbe Kerbe schlägt auch Thomas Gasteiger, Obmann des Südtiroler Energieverbandes SEV: „Diese Durchführungsbestimmung stellt eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, dass Südtirols Stromverteiler verlässlich planen und arbeiten können. Für uns als Verband ist diese Errungenschaft ein bedeutender Erfolg, weil sie es ermöglicht, unseren Mitgliedern Rechts- und Planungssicherheit zu geben – und damit die Grundlage schafft, um langfristig in stabile, zukunftsorientierte Netzinfrastrukturen zu investieren.“„Der entscheidende Fortschritt besteht nun darin, dass diese Investitionspläne – anders als im restlichen Staatsgebiet – nicht mehr von den staatlichen Stellen in Rom genehmigt werden müssen. Mit der nun beschlossenen Durchführungsbestimmung liegt diese Zuständigkeit künftig beim Land Südtirol. Damit entscheiden die Landesämter in Bozen über die Vergabe sowie über mögliche Verlängerungen der Konzessionen für die Stromverteilung im Land.“

