Mittwoch, 29. Oktober 2025

Land nicht zur Berufung berechtigt

Am Ja des Landesgerichtes zur Möglichkeit, einen vor 2007 erweiterten Beherbergungsbetrieb nach Ablauf der Bindungsfrist zu teilen, wird nicht gerüttelt: Das hat jetzt das Oberlandesgericht in Bozen im Fall eines Hoteliers aus dem Wipptal klargestellt. „Das Dekret hat durchaus richtungsweisenden Charakter – es stellt aber keine rechtliche Bindung für künftige richterliche Entscheidungen dar“, sagt Rechtsanwalt Alexander Bauer.

Im Fall eines vor 2007 erweiterten Hotels hat das Oberlandesgericht jetzt bestätigt: Die Regeln zur „ewigen“ Unteilbarkeit nach Aufhebung der Zweckbindung gelten nicht rückwirkend. - Foto: © LPA/Greta Stuefer









rc