Derzeit beträgt die monatliche Gebühr 78 Euro für die normale und 102 Euro für die verlängerte Betreuungszeit. „Mit der neuen Regelung, die einen Aufschlag von bis zu 4–5 Euro pro Nachmittag vorsieht, können die Gesamtkosten für die verlängerte Betreuungszeit auf bis zu etwa 160 Euro pro Monat steigen, was einer jährlichen Erhöhung von mehr als 550 Euro pro Kind entspricht“, erklärt der Landesbeirat in einer Aussendung.
Nach Ansicht der Elternvertreter könne eine Erhöhung in dieser Höhe nicht als marginal angesehen werden. In einer Stadt wie Bozen, wo häufig beide Elternteile arbeiten, sei die Nachmittagsbetreuung ein wesentliches Instrument zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine erhebliche Verteuerung dieser Dienstleistung berge daher die Gefahr, dass gerade die Familien benachteiligt würden, die sie am dringendsten benötigen.
Der Landesbeirat betont, dass der Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten eines der wichtigsten Instrumente ist, um die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern. „Wenn man wirklich will, dass Frauen mehr und kontinuierlicher arbeiten können, muss man die Betreuungsangebote ausbauen und die wirtschaftlichen Hindernisse beseitigen, die deren Nutzung einschränken.“
„Bereits heute belasten die Lebenshaltungskosten in Südtirol die Familien, insbesondere diejenigen mit mittlerem bis niedrigem Einkommen und kinderreiche Familien. Die steigenden Kosten für die Kinderbetreuung – zwischen Krippen, Kindergärten, Sommerprojekten und anderen Bildungsangeboten – könnten dazu führen, dass es vor allem für Frauen mit geringerem Einkommen oder Teilzeitbeschäftigung immer weniger attraktiv wird, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben“, lautet es in der Aussendung weiter.
Der Landesbeirat bekräftigt daher, dass Kinderbetreuungsangebote erschwinglich, flexibel und für alle Familien zugänglich sein müssen. Zu hohe Tarife für die verlängerte Betreuungszeit könnten das Gegenteil der angestrebten Ziele der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Gleichstellung bewirken.
Aus diesem Grund unterstützt der Landesbeirat die Forderung der Eltern, die Entscheidung zu überdenken und eine ausgewogenere Lösung zu finden, indem die Gebühren wieder auf ein Niveau gesenkt werden, das mit den Bestimmungen des Provinzbeschlusses vom Juli 2025 im Einklang steht.
„Die Gewährleistung zugänglicher Bildungsangebote ist nicht nur eine organisatorische oder wirtschaftliche Frage, sondern eine grundlegende politische Entscheidung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur konkreten Unterstützung von Familien“, erklärt der Landesbeirat abschließend.

