Freitag, 5. Dezember 2025

Landesregierung stärkt Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Selbst entscheiden, wo man lebt, mit wem man zusammenwohnt und wie man den eigenen Alltag gestaltet: Um dies auch für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen sieht das Land Südtirol unterschiedliche finanzielle Leistungen vor.

Die Landesregierung will mit den Leistungen das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen fördern. - Foto: © lpa

Auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer hat die Landesregierung Anpassungen der bestehenden Leistungen „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“, die Vergütung von Begleit- und Transportkosten und einen Beitrag für den Erwerb und den Umbau von Fahrzeugen vorgenommen.

„Die heute genehmigten Änderungen sind wichtige Maßnahmen, um Teilhabe und Inklusion zu ermöglichen. Denn es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft möglichst gute Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen“, ist Landesrätin Pamer überzeugt, die daran erinnert, dass dieses Vorhaben auch vom Südtiroler Landtag mitgetragen werde.

„Wir wollen alle Formen des selbstständigen Lebens fördern“

„Wir wollen alle Formen des selbstständigen Lebens fördern, und vor allem den Forderungen, die von den Betroffenen formuliert und gestellt werden, Gehör verleihen. Darum werden wir künftig weiter an langfristigen Maßnahmen in diesem Bereich arbeiten und beispielsweise auch den Bereich der persönlichen Assistenz weiter stärken“, betont die Soziallandesrätin.

Konkret wird mit dem genehmigten Regierungsbeschluss die Leistung „Selbstbestimmtes Leben“ um rund 23 Prozent angehoben (und damit der Inflation angepasst). Mit dem Beitrag können Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen begleichen, den sie beim Wohnen außerhalb der Herkunftsfamilie benötigen. Zudem wurden einige weitere Details bei der Abrechnung des Beitrages und bei zu berücksichtigenden Abzügen geklärt.

Inflationsanpassungen und Vereinfachungen

Inflationsangepasst wurde auch der Beitrag für die Vergütung der Transportkosten und der Kosten für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen (um rund 12 Prozent), außerdem wurden Vereinfachungen bei einigen Beträgen umgesetzt. Erhöht wurde zudem der Beitrag für den Erwerb sowie den Umbau von Fahrzeugen, auch hier gilt künftig eine einfachere Berechnungsmodalität. Die Neuerungen wurden bereits im Sozialbeirat besprochen und gutgeheißen, grünes Licht gab es zudem vom Rat der Gemeinden. Insgesamt stellt das Land dafür rund 250.000 Euro an zusätzlichen Geldmitteln zur Verfügung.

lpa

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