Montag, 16. September 2024

„Ich habe nur ein Bier getrunken“ – Scooter-Fahrer mit 2,16 Promille erwischt

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle haben die Carabinieri von Bozen in der Nacht auf Montag einen betrunkenen Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Der 44-jährige Fahrer behauptete, „ein Bier getrunken“ zu haben. Er hatte aber einen Alkoholspiegel von 2,16 Promille.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle haben die Carabinieri von Bozen in der Nacht auf Montag einen betrunkenen Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen.

Das Motorrad mit einem Hubraum von 400 cm³ wurde von einem 44-jährigen Mann balkanischer Herkunft mit Wohnsitz in Leifers gelenkt, der auf die Frage der Carabinieri, ob er alkoholische Getränke konsumiert habe, antwortete, er habe „ein Bier“ getrunken.

Da der Mann jedoch die üblichen Symptome eines hohen Alkoholkonsums aufwies, beschlossen die Carabinieri, einen Streifenwagen aus Neumarkt um Hilfe zu bitten und einen Alkoholtest durchzuführen.

Der Mann wurde positiv getestet und wies beim ersten Test 2,13 Promille und beim zweiten Test 2,16 Promille auf - die zulässige Höchstgrenze liegt bei 0,5 Promille.

Führerschein und Scooter weg

Der Führerschein wurde eingezogen, der Motorroller beschlagnahmt und der 44-Jährige wurde an die Bozner Justizbehörde verwiesen und dem Regierungskommissariat gemeldet.

Das blüht dem Mann

Geldstrafe
Dem 44-Jährigem blüht nun eine Geldstrafe von 1500 bis 6000 Euro und eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu einem Jahr.

Führerscheinentzug
Der Entzug des Führerscheins von einem bis 2 Jahren gilt in allen Fällen.

Verdoppelung und Wiederholungsfall
Wenn das Fahrzeug einer Person gehört, die nicht an der Straftat beteiligt war, verdoppelt sich die Dauer des Führerscheinentzugs. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren wird der Führerschein immer entzogen.

Punkteabzug
Außerdem ist ein Abzug von 10 Punkten im Führerschein vorgesehen.

stol

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