Die Landesrätin verweist stattdessen auf einen gesetzlichen Spielraum auf Ebene der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften: „Gemeinden und Bezirksgemeinschaften haben die Möglichkeit, einen Antrag an das WOBI zu stellen, um Wohnungen, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren aufgrund einer fehlenden Nachfrage oder Rangordnung in der betreffenden Gemeinde bzw. Bezirk nicht zugewiesen wurden, für soziale Zwecke anzumieten“, schreibt Mair. Derzeit treffe dies nur für eine sehr geringe Anzahl peripherer Gemeinden bzw. Fraktionen zu. „Im Falle einer Anmietung übernehmen die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften die Verantwortung für diese Objekte“, betont Mair.
Mittwoch, 25. Februar 2026
Mair: „Diese Wohnungen stehen für Flüchtlingsfamilien nicht zur Verfügung“
Im Zuge der Diskussion über die Unterbringung von Flüchtlingsfamilien, die von Bozen auf das Land verteilt werden sollen, wurde das Wohnbauinstitut (WOBI) ins Gespräch gebracht. Die für das WOBI zuständige Landesrätin Ulli Mair stellt klar: „WOBI-Wohnungen stehen für die geplante Verteilung von Flüchtlingsfamilien nicht zur Verfügung“.
Für LR Ulli Mair steht fest: WOBI-Wohnungen stehen für Flüchtlingsfamilien nicht zur Verfügung. - Foto: © LPA/Fabio Brucculeri
Die Landesrätin verweist stattdessen auf einen gesetzlichen Spielraum auf Ebene der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften: „Gemeinden und Bezirksgemeinschaften haben die Möglichkeit, einen Antrag an das WOBI zu stellen, um Wohnungen, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren aufgrund einer fehlenden Nachfrage oder Rangordnung in der betreffenden Gemeinde bzw. Bezirk nicht zugewiesen wurden, für soziale Zwecke anzumieten“, schreibt Mair. Derzeit treffe dies nur für eine sehr geringe Anzahl peripherer Gemeinden bzw. Fraktionen zu. „Im Falle einer Anmietung übernehmen die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften die Verantwortung für diese Objekte“, betont Mair.
stol
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