Der Führerschein des Fahrers wurde sofort einkassiert. Dass es keine Verletzten oder Toten gab, war wohl bloß dem Zufall geschuldet.
„Über 4 Promille besteht akute Lebensgefahr“
Ab einem Wert von 0,5-Promille ist das Autofahren in Deutschland verboten. Bei mehr als 1,1 Promille wird es wegen „absoluter Fahruntüchtigkeit“ zur Straftat.„Bei einem Blutalkoholspiegel über 4 Promille besteht akute Lebensgefahr“, wie der ADAC betont. „Es kommt zum Verlust wichtiger Schutzreflexe, Betroffene fallen ins Koma und können einen Schock mit fortschreitendem Kreislaufversagen bis hin zum vollständigen Atem- und Herzstillstand erleiden.“ Eine Blutalkoholkonzentration von mehr als fünf Promille führe fast immer zum Tod.
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