Nach den ersten Abklärungen meldete sich besagter Mitschüler gemeinsam mit seinen Eltern freiwillig bei den Carabinieri. Die zuständige Justizbehörde wurde informiert und ordnete eine Hausdurchsuchung an.
Bei der Hausdurchsuchung stießen die Beamten auf einen 3D-Drucker sowie mehrere – mutmaßlich selbst hergestellte – Springmesser aus Kunststoff. Sämtliche Gegenstände wurden beschlagnahmt und der Jugendstaatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen übergeben.
Der Minderjährige wurde auf freiem Fuß angezeigt – wegen der Herstellung von waffenähnlichen Gegenständen sowie wegen deren Besitzes.

