Freitag, 7. November 2025

Michl Seeber zu Durnwalder-Urteil: „Imageschaden? Nein, Imagepflege“

Das Urteil des Zentralen Rechnungshofes gegen Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder (84) in der vergangenen Woche hat für Empörung gesorgt: Durnwalder habe dem Land Südtirol einen Imageschaden zugefügt und müsse nun 200.000 Euro Strafe zahlen, heißt es im Urteil. Der Senior-Chef der Sterzinger HTI-Gruppe, Michl Seeber, hat dazu einen Gastkommentar verfasst.

Michl Seeber: „Schon die ersten drei Urteile des Rechnungshofs in Rom gegen unseren ehemaligen Landeshauptmann Luis Durnwalder waren für mich unverständlich.“ - Foto: © DLife

„Schon die ersten drei Urteile des Rechnungshofs in Rom gegen unseren ehemaligen Landeshauptmann Luis Durnwalder waren für mich unverständlich“, schreibt Seeber.

„Das nun vierte Urteil basiert auf falschem Denken und sät doppeltes Unrecht. Die Beamten des Rechnungshofes verwechselten offensichtlich den Begriff ,Imagepflege' mit ,Imageschaden', woraus zu folgern wäre, dass ordentliche, beherzte Politik Schaden stiftet“, betont der Sterzinger Unternehmer.

Das ist meines Erachtens weder mit der Vernunft noch mit dem Recht erklärbar.
Michl Seeber, Unternehmer


„Was unsere beiden Landeshauptleute Magnago und Durnwalder im letzten halben Jahrhundert für unser Land dargestellt und geleistet haben, ist wohl beispielgebend für ganz Europa und seine sensible regionale Politik“, so Seeber.

„Dass nun unser Altlandeshauptmann Luis Durnwalder verurteilt wurde, weil er eine ,Imageschädigung' begangen haben soll, ruft Unverständnis hervor und ist meines Erachtens weder mit der Vernunft noch mit dem Recht erklärbar.“

stol

Mehr zu diesem Thema
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden