Bis dahin soll ein Übersetzer für Urdu (Amtssprache in Pakistan) die Sprachhürden nicht nur für die Zeugen, sondern auch für die Geschädigte überbrücken. Wie die 40-Jährige, die sich als Nebenklägerin eingelassen hat, in ihrer Anzeige gegen ihren Mann und den Schwiegervater und später auch im Beweissicherungsverfahren geschildert hatte, sei sie wiederholt misshandelt und beleidigt worden.
Sie sei auf das Haus beschränkt gewesen, man habe ihr verboten, allein hinauszugehen. Sie habe nicht einmal selbst ihr Handy aufladen dürfen. Ihr Mann habe ihr außerdem sexuelle Gewalt angetan, beklagte die Frau, die von Rechtsanwältin Monica Morisi vertreten wird. Mitarbeiterinnen des Frauenhauses, in dem die Frau Zuflucht gefunden hatte, haben als Zeuginnen der Anklage ausgesagt.

