Nach Angaben des Verletzten sei es zu einem heftigen Handgemenge gekommen, in dessen Verlauf einer der Angreifer ein Messer gezogen und ihn am Kopf verletzt habe.
Im Eifer des Gefechts habe der Angreifer auch seinen Komplizen mit dem Messer an den Händen verletzt. Trotzdem sei es den beiden gelungen, dem Opfer die Geldbörse und das Mobiltelefon zu entreißen. Mit dieser Beute seien sie schließlich geflüchtet.
Beleidigungen und Handgreiflichkeiten auf der Notaufnahme
Diese Flucht sollte in der Notaufnahme des Bozner Spitals ein Ende finden: Dorthin hatten sich die beiden mutmaßlichen Angreifer zur Behandlung begeben, wurden dabei aber aufgrund der Beschreibung des Opfers von einer Streife der Staatspolizei entdeckt. Bei der Durchsuchung der beiden Verdächtigen kamen auch die gestohlene Brieftasche und das Mobiltelefon des Opfers zum Vorschein.Doch auch hier kam es erneut zu verbaler und physischer Gewalt durch die beiden Männer: Sie versuchten die Polizisten und das medizinische Personal zu treten und zu beißen, bedrohten sie wiederholt, bespuckten und beleidigten sie, heißt es. Unmittelbar nach der Behandlung wurden sie festgenommen.
Erlass zur Ausweisung
Bei den Angreifern handelt es sich um einen 32-jährigen und einen 29-jährigen Mann, beide Nicht-EU-Bürger mit zahlreichen Vorstrafen. Angesichts der Schwere der Tat und der zahlreichen Vorstrafen erließ Quästor Paolo Sartori parallel zum Gerichtsverfahren einen Erlass zur Ausweisung der beiden Männer aus dem Staatsgebiet.„Es handelte sich um einen sehr schwerwiegenden kriminellen Vorfall, der durch besondere Gewalttätigkeit gegenüber dem Opfer, dem Gesundheitspersonal und den Polizeibeamten gekennzeichnet war“, so der Quästor. Derartige Vorfälle könnten nicht toleriert werden.
„Diejenigen, die auf dem Staatsgebiet im Dienste der Gemeinschaft arbeiten, dürfen nicht Gewalttaten von Personen ausgesetzt sein, die sich illegal auf unserem Staatsgebiet aufhalten und wiederholt gezeigt haben, dass sie die Regeln des zivilen Zusammenlebens nicht akzeptieren wollen“, so der Quästor abschließend.