Mittwoch, 10. September 2025

Nach Tod eines Psychiatriepatienten (28): Ermittlungsverfahren eingestellt

Der Tod eines 28-jährigen Psychiatriepatienten an der Innsbrucker Klinik, der während einer Fixierung eine Lungenembolie und einen Kreislaufkollaps erlitten hatte und wenige Tage später verstorben war, wird keine strafrechtlichen Konsequenzen zur Folge haben.

Zum Tod eines Psychiatriepatienten (28) waren Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet worden – nun kam die Staatsanwaltschaft Innsbruck zum Schluss, dass „die Mediziner keine Schuld trifft“: Das Verfahren wurde eingestellt. - Foto: © APA/THEMENBILD / EXPA/JOHANN GRODER



Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ( STOL hat berichtet) wurde eingestellt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft der APA und bestätigte einen Bericht in der Mittwochsausgabe der „Tiroler Tageszeitung“.

„Mediziner trifft keine Schuld“

Es hätten sich keine Hinweise auf Fremdverschulden ergeben, betonte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr: „Die Mediziner trifft keine Schuld.“ Mayr verwies dabei auf zwei eingeholte Sachverständigengutachten – ein gerichtsmedizinisches und eines im Bereich der inneren Medizin.

Die Fixierung des Patienten sei jedenfalls rechtmäßig gewesen, dieser habe ein „hohes Aggressionspotenzial“ aufgewiesen. Zudem sei die medikamentöse Behandlung ausreichend und aus dem Grund erfolgt, einer Lungenembolie vorzubeugen.

Nach Reanimation mehrere Tage hirntot

An dieser starb der 28-Jährige letztlich. Der Mann war nach einer Reanimation mehrere Tage hirntot gewesen, bis schließlich die Maschinen abgeschaltet wurden.


Zu dem Vorfall war es am 23. Februar gekommen. Ärzte und Pfleger hatten offenbar aufgrund mehrerer psychotischer Schübe des an Schizophrenie erkrankten Patienten beschlossen, diesen wiederholt mit Gurten an ein Bett zu fixieren und Beruhigungsmittel zu verabreichen.

apa

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden