„Gewalt darf nirgends Platz haben“
Eines der Schwerpunktthemen war der von den Frauenhausdiensten unterbreitete Vorschlag, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich gezielt mit der Prävention und Bekämpfung von Gewalt an Frauen mit Behinderungen befassen soll.Dabei sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, um die Zusammenarbeit der beteiligten Dienste zu stärken und Standards für Schutz- und Präventionsstrategien zu erarbeiten.
Gemeinsame Verantwortung aller beteiligten Stellen
„Gewalt darf nirgends Platz haben. Wir müssen Barrieren abbauen, Anlaufstellen sichtbar machen und das Thema aus der Tabuzone holen“, betonte Landesrätin Pamer.Verena Moser, Direktorin des Amtes für Menschen mit Behinderungen, verwies auf einen Entwurf, wonach Strategien und/oder Schutzkonzepte als Voraussetzungen für die Akkreditierung stationärer und teilstationärer Sozialdienste vorgesehen sind.
Gleichstellungsrätin Hofer hob die gemeinsame Verantwortung aller beteiligten Stellen hervor: „Es ist zentral, dass Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wirksame Gewaltschutzkonzepte entwickeln und umsetzen – insbesondere dort, wo Frauen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Nur so kann ein verlässlicher Schutz gewährleistet werden.“
Es gehe darum, Menschen mit Behinderungen zu stärken, damit sie sich selbst vor Gewalt schützen und ihre Stimme erheben können.

