Zwei der letztgenannten mussten aufgrund der Schwere der Verletzungen notgetötet werden.
Die amtstierärztliche Untersuchung ergab, dass ein Wolf die Nutztiere angegriffen haben könnte.
Die Landesregierung des Bundeslandes Tirol hat daher gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen.
Die Verordnung ist am heutigen Dienstag in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Vier von 16 Abschussverordnungen erfüllt
Mit der gegenständlichen Verordnung sind damit aktuell 12 Abschussverordnungen aufrecht. Die heute kundgemachte im Bezirk Landeck, eine im Ötztal, drei im Bezirk Innsbruck Land, vier im Tiroler Unterland und drei im Bezirk Lienz.Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr 16 Abschussverordnungen erlassen, vier davon konnten von der Jägerschaft erfüllt werden.

