Freitag, 3. Oktober 2025

Neues Gesetz: Zusätzliche Sicherheit für Berufe am Berg

Ein neues Berggesetz bringt Klarheit: Erstmals wird in Italien der Begriff „Berg“ gesetzlich definiert. Besonders erfreut zeigt sich Südtirols Bergführer-Präsident Thomas Zelger, der das Gesetz als wichtigen Schritt für die Anerkennung von Berufen am Berg und die eigenverantwortliche Nutzung von Wegen und Steigen bezeichnet.

Ein neues Berggesetz bringt wichtige Änderungen mit sich. - Foto: © Rene Niederer/Säntis-Schwebebah / Rene Niederer


Die Verabschiedung eines Berggesetzes durch das Parlament begrüßt Thomas Zelger, Präsident der Südtiroler Berg- und Skiführer. „Das Gesetz sorgt für eine zusätzliche Anerkennung der Berufe am Berg, allen voran von Bergführern und Wanderleitern“, so Zelger. Außerdem wird erstmals gesetzlich festgeschrieben, dass die Nutzung von Wegen und Steigen eigenverantwortlich erfolgt.

Parlament definiert erstmals den Begriff „Berg“

Vor wenigen Tagen hat das Parlament in Rom einem vom Regionenministerium eingebrachten Gesetzentwurf zur Anerkennung und Förderung des Berggebietes grünes Licht gegeben. Neben zahlreichen Regelungen, mit denen Berggebiete aufgewertet werden sollen, sorgt das Gesetz auch dafür, dass der Begriff „Berg“ erstmals rechtlich definiert wird.

„Das Gesetz schließt damit eine Lücke, die immer wieder für Probleme gesorgt hat“, so der Bergführer-Präsident. Über die Schließung der Gesetzeslücke hinaus begrüßt Thomas Zelger vor allem zwei Artikel im Gesetz. Der erste erkennt noch einmal in aller Deutlichkeit die Berufe am Berg an. „Das Gesetz führt hier nicht nur uns Bergführer an, sondern auch die Wanderleiter“, so Zelger.

Zentrale Rolle beim Schutz des Berg-Erbes

Wichtig sei zudem, dass diesen Berufen nun auch gesetzlich eine zentrale Rolle für den Schutz und die Aufwertung des materiellen und immateriellen Erbes der Berggebiete zugeschrieben werde. „Das ist für uns auch deshalb ein bedeutender Schritt, weil wir nun aktiv an der vom Gesetz angekündigten Strategie für die Berge mitarbeiten können, in der auch besondere Maßnahmen zum Schutz unserer Berufe festgeschrieben werden“, so der Präsident der Südtiroler Bergführer und Wanderleiter.

Im zweiten für Bergführer und Wanderleiter wichtigen Artikel des neuen Berggesetzes geht es um die Ausweisung und Klassifizierung von Wegen und Steigen und um deren Nutzung. „Das Gesetz schreibt zum ersten Mal eindeutig fest, dass Wege und Steige ,bewusst und eigenverantwortlich„ begangen werden“, so Zelger. Was marginal klingt, hat weitreichende Auswirkungen: „Vor allem wenn es um die Haftung bei Unfällen geht, bedeutet dies, dass ein fahrlässiges Handeln auf Wegen und Steigen als höhere Gewalt eingestuft werden, daraus also keine Haftungsansprüche entstehen können“, unterstreicht der Bergführer-Präsident.

Zur Erinnerung, den Titel Südtiroler Wanderleiter/Wanderführer (Accompagnatore di Media Montagna) sowie das dazugehörige zertifizierte Landesabzeichen dürfen in Südtirol ausschließlich jene Personen führen, die die vorgeschriebene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, die anschließende Landesprüfung bestanden haben und im Sonderverzeichnis der Südtiroler Wanderleiter/Wanderführer der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer Südtirol eingetragen sind.

stol

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