„Wir kommen zu dem Schluss, dass das erstinstanzliche Gericht fälschlicherweise Zeugenaussagen über nicht angeklagte, mutmaßliche frühere sexuelle Handlungen gegen andere Personen als die Kläger der zugrunde liegenden Straftaten zugelassen hat“, schrieb der zuständige Richter.
4 gegen 3 Stimmen
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs fiel mit vier gegen drei Stimmen. „Der Angeklagte hat das Recht, nur für das angeklagte Verbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden, und daher dürfen Vorwürfe früherer Fehltaten gegen ihn nicht zugelassen werden, nur um seine Neigung zur Kriminalität nachzuweisen“, legte Richterin Jenny Rivera schriftlich die Meinung der Mehrheit dar.„Das Gericht verschärfte diesen Fehler, als es entschied, dass der Angeklagte, der keine kriminelle Vorgeschichte hatte, wegen dieser Anschuldigungen sowie zahlreicher Vorwürfe von Fehlverhalten, die den Angeklagten in einem höchst nachteiligen Licht darstellten, ins Kreuzverhör genommen werden könne.“
Weinstein wurde 2020 im US-Bundesstaat New York wegen Sexualverbrechen verurteilt und sitzt derzeit eine langjährige Haftstrafe ab. Bei dem Prozess wurde er wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt. In einem weiteren Strafprozess in Los Angeles kamen im Februar 16 Jahre Gefängnis dazu.
Meilenstein der Rechtsgeschichte
Der erste Weinstein-Prozess markierte einen Meilenstein der Rechtsgeschichte. Der Fall hatte damals die #MeToo-Bewegung maßgeblich mit ausgelöst. Seit 2017 haben mehr als 80 Frauen Weinstein öffentlich sexuelle Übergriffe vorgeworfen.Nach Angaben der Zeitung „New York Times“ muss nun Manhattans Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg entscheiden, ob er ein neues Verfahren gegen Weinstein einleitet. Es blieb am Donnerstag zunächst unklar, welche Auswirkungen die Aufhebung des Urteils auf Weinstein haben wird, der in einem Gefängnis im Bundesstaat New York sitzt. Wegen der Verurteilung in dem zweiten Prozess aus Kalifornien wird er nicht auf freien Fuß kommen.