Dienstag, 23. Dezember 2025

Pistentourensaison: Noch wenig Schnee, Helm unbedingt mitnehmen

Neuschnee, angezuckerte Bäume, tolle Schneelandschaft: Das lässt dieses Jahr vorerst in den meisten Landesteilen auf sich warten. Die Skipisten sind zwar gut präpariert, wer aber in Skigebieten regelkonform mit Tourenskiern aufsteigen und abfahren möchte, muss sich gut informieren und ausrüsten. Der AVS erinnert daran, dass ein Aufstieg in den Skigebieten ausschließlich auf eigens ausgewiesenen Aufstiegswegen erlaubt ist. Für die Abfahrt auf präparierten Pisten gilt seit Saisonsbeginn die Helmpflicht; ebenso verlangt wird eine Haftpflichtversicherung.

Die Skisaison hat begonnen, viele Sportler haben auch ihre Tourenskier aus dem Keller geholt. Pistentouren sind derzeit aufgrund der Schneelage noch in wenigen Skigebieten möglich. - Foto: © AVS

Der heurige Winter hat schneearm begonnen, vorerst ist laut den Meteorologen auch kein ergiebiger Schneefall zu erwarten. Das wirkt sich natürlich auch auf den Wintersport aus: Die Pisten in den Skigebieten werden gut präpariert, außerhalb der Pisten liegt aber kaum Schnee. Für Sportler, die gern Pistentouren machen, gilt daher der Appell des Alpenvereins: Übt euch in Geduld, wartet auf Schnee, heißt es in einer Aussendung des AVS.

Es ist ausdrücklich verboten, auf der Piste mit Tourenskiern aufzusteigen. Erlaubt ist der Aufstieg auf eigens ausgewiesenen Wegen. Diese befinden sich meist abseits der Skipisten (Winterwanderwege) oder abgegrenzt am Pistenrand, außerhalb der Abfahrtspiste. Auf der Homepage des AVS gibt es eine stets aktualisierte Liste der Skigebiete, die eigene, lokale Regelungen für Pistentouren bei Tag und am Abend erlassen haben. Der AVS appelliert an alle, sich daran zu halten. Allerdings sind heuer angesichts der Schneelage vorerst nur in wenigen Orten Pistentouren möglich.

Ebenso gilt der Aufruf an Pistentourengeher, sich für die Abfahrt mit homologiertem Helm und Haftpflichtversicherung auszustatten. Seit Beginn der Skisaison gilt auf allen Pisten die Helmpflicht für alle. Die Sicherheitskräfte sind angehalten, die Einhaltung im Sinne der Sicherheit und Unfallprävention zu kontrollieren. Zugleich mit der Helmpflicht wird auch erhoben, ob der Sportler über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Es wurden bereits Strafen ausgestellt. Das Tragen eines Helms ist auch für Rodler und Böcklfahrer – immer auf Pisten bzw. Rodelbahnen in Skigebieten – Pflicht.

Der AVS hat bereits zahlreiche Anrufe von Mitgliedern bekommen und die Fragen zusammengefasst und an den Funktionsbereich Tourismus des Landes weitergeleitet.

stol

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