Es ist ausdrücklich verboten, auf der Piste mit Tourenskiern aufzusteigen. Erlaubt ist der Aufstieg auf eigens ausgewiesenen Wegen. Diese befinden sich meist abseits der Skipisten (Winterwanderwege) oder abgegrenzt am Pistenrand, außerhalb der Abfahrtspiste. Auf der Homepage des AVS gibt es eine stets aktualisierte Liste der Skigebiete, die eigene, lokale Regelungen für Pistentouren bei Tag und am Abend erlassen haben. Der AVS appelliert an alle, sich daran zu halten. Allerdings sind heuer angesichts der Schneelage vorerst nur in wenigen Orten Pistentouren möglich.
Ebenso gilt der Aufruf an Pistentourengeher, sich für die Abfahrt mit homologiertem Helm und Haftpflichtversicherung auszustatten. Seit Beginn der Skisaison gilt auf allen Pisten die Helmpflicht für alle. Die Sicherheitskräfte sind angehalten, die Einhaltung im Sinne der Sicherheit und Unfallprävention zu kontrollieren. Zugleich mit der Helmpflicht wird auch erhoben, ob der Sportler über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Es wurden bereits Strafen ausgestellt. Das Tragen eines Helms ist auch für Rodler und Böcklfahrer – immer auf Pisten bzw. Rodelbahnen in Skigebieten – Pflicht.
Der AVS hat bereits zahlreiche Anrufe von Mitgliedern bekommen und die Fragen zusammengefasst und an den Funktionsbereich Tourismus des Landes weitergeleitet.

