Ziel ist die Förderung von Projekten, die dazu beitragen, die rechtliche Situation der Frau zu verbessern, die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und insbesondere eine Gleichstellung im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu erlangen.
Um den Beitrag ansuchen können Frauenorganisationen, Frauengruppen und -initiativen sowie private Einrichtungen und Körperschaften, in deren Satzung die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Zielsetzung verankert ist und die keinerlei Gewinnabsichten verfolgen.
Wie funktioniert der Antrag?
Die detaillierten Richtlinien, der Vordruck für den Antrag und die weiteren Anlagen sind auf den Webseiten des Landes unter „Beiträge für Projekte im Rahmen der Chancengleichheit“ abrufbar.Die Anträge müssen innerhalb 20. Jänner 2026 an das Frauenbüro, Landesabteilung Präsidium – Amt für Landessprachen und Bürgerrechte, Garibaldistraße 14, Bozen per Einschreiben oder PEC (lb-ld@pec.prov.bz.it) gesendet oder dort persönlich abgegeben werden.
Weitere Informationen gibt es im Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 414141 oder der E-Mail-Adresse frauenbuero@provinz.bz.it.

