Das Zürcher Gericht ordnete eine ambulante Therapie während des Vollzugs an. Nach Verbüßung der Freiheitsstrafe muss der Mann die Schweiz für 15 Jahre verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.
In Graz hatte der Mann gestanden, eine 41-Jährige in der Nacht auf den 7. Februar 2022 mit einer Vielzahl an Scherenstichen getötet zu haben, ehe er in ihrer Wohnung einen Brand legte. Schon bei den ersten Befragungen durch die steirische Polizei gestand der Rumäne. Als Motiv gab er „Hass auf Frauen“ an. Wenig später wurde die Leiche des anderen Opfers in Zürich gefunden. Der Verdächtige gestand noch in Untersuchungshaft, auch dafür verantwortlich zu sein.
Psychiaterin Adelheid Kastner beschrieb beim Grazer Prozess die Biografie des Angeklagten, denn in ihr seien die Hintergründe zu suchen. Er sei „unter maximal furchtbaren Verhältnissen aufgewachsen“, mit alkoholkranken Eltern und einem frühen Leben auf der Straße. Der Mann sei wie ein Dampfkochtopf, „der irgendwann explodieren muss“. Sie habe nur „wenige funktionsfähige Anteile“ in seiner Persönlichkeit gefunden. Eine lange therapeutische Behandlung seiner ausgeprägten Persönlichkeitsstörung sei nötig, deren Ausgang aber offen. Trotz seines Alkohol- und Drogenkonsums seien zum Tatzeitpunkt „die Grundlagen der Zurechnungsfähigkeit“ aber gegeben gewesen.
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