Der Kleinlastwagen mit ausländischem Kennzeichen konnte schließlich von der Polizeistreife in der Pfalzner Straße gestoppt werden. Der folgende Alkoholtest ergab einen Wert von 0,71 g/l.
Neben der Verwaltungsstrafe von 543 Euro und dem Abzug von 10 Punkten vom Führerschein, wird dem Fahrzeuglenker außerdem der Führerschein zwischen 3 und 6 Monaten entzogen.
Am gestrigen Montagnachmittag wurde die Ortspolizei zu einem Unfall nach Gais gerufen. Ein Lieferwagen war auf eine Leitplanke aufgefahren und hatte erheblichen Sachschaden verursacht – verletzt wurde niemand. Vor Ort sei den Polizeibeamten dann sofort aufgefallen, dass der Fahrzeuglenker offensichtlich betrunken war. In der Fahrerkabine befand sich zudem eine leere Wodkaflasche.
Der Fahrer aber mehrfach den Alkoholtest verweigert. In diesem Fall sieht die Straßenverkehrsordnung dieselbe Prozedur vor, wie wenn ein Alkoholwert von mehr als 1,5 g/l festgestellt worden wäre.
Nachdem der Fahrer über alle rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt wurde, erfolgte der Führerscheinentzug und die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

