Die Vorhaltung betrifft die erste Lieferung von Covid-Schutzmasken und -anzügen aus China am Höhepunkt der Pandemie im Frühjahr 2020.
Angekauft worden waren die Materialien – nach Vermittlung durch die Firma Oberalp – vom Südtiroler Sanitätsbetrieb und vom italienischen Zivilschutz. Beide treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
Das Verfahren gegen Franzoni wegen der Absenzen wird hingegen eingestellt.

