Mittwoch, 23. April 2025

Seilbahn Jenesien: Genehmigungsverfahren abgeschlossen

Mit der Änderung des Bauleitplans und der Anpassung des Landschaftsplans hat die Gemeinde Bozen die städtebaulichen Voraussetzungen für den Bau der neuen Seilbahnanlage in Jenesien geschaffen. Das Projekt wurde nun durch die Landesregierung genehmigt.

Die alte Tal- sowie die alte Bergstation wird ebenfalls erneuert. - Foto: © LPA/Patrick Thaler

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 22. April auf Vorschlag von Umwelt-, Natur-, Klima- und Raumentwicklungslandesrat Peter Brunner das Projekt „Wiedererrichtung und Potenzierung der Seilbahn Jenesien“ und die damit verbundene Bauleitplanänderung mit Anpassung des Landschaftsplanes der Gemeinde Bozen genehmigt, um die Voraussetzungen für den Bau der neuen Seilbahnanlage im Landesinteresse zu schaffen.

„Mit dem Abschluss des Genehmigungsverfahrens haben wir die städtebaulichen Voraussetzungen geschaffen, um diese nachhaltige Verkehrslösung zu realisieren, die Umwelt langfristig vom Straßenverkehr zu entlasten und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen“, unterstreicht Landesrat Brunner.

Modernes, urbanes Verkehrsmittel

Das Projekt umfasst den Abbruch der alten, aus dem Jahr 1937 stammenden Seilbahn ( wie berichtet) und die Wiedererrichtung sowie den Ausbau dieses nachhaltigen Verkehrsmittels. Dazu zählen der Abbruch und Neubau der Berg- und Talstation sowie der Abbruch der sieben bestehenden Pfeiler, die durch drei neue ersetzt werden.

Wie Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider betont, „soll die neue Seilbahn Jenesien den Ansprüchen an ein modernes, urbanes Verkehrsmittel gerecht werden, das für Pendlerinnen und Pendler sowie für Gäste aus Nah und Fern gleichermaßen attraktiv ist. Zudem werden sowohl an der Tal- als auch an der Bergstation kleine Mobilitätszentren entstehen, um die Seilbahn an den Bus- und Radverkehr anzubinden.“

Optimale Einbindung in bestehenden Kontext

Die Talstation und der Pfeiler Nummer 1 befinden sich im Gemeindegebiet Bozen, die Bergstation und die Pfeiler Nummer 2 und Nummer 3 im Gemeindegebiet Jenesien. Die Änderung des Bauleitplanes betrifft ausschließlich die Gemeinde Bozen und ist notwendig, um das neue Bauwerk der Talstation optimal in den bestehenden Kontext einzubinden.

Nachdem das Landesamt für Landesplanung und Kartografie den positiven Abschluss der Dienststellenkonferenz entschieden hat, macht sich die Landesregierung diesen nun zu Eigen. Die in den Gutachten der Dienststellenkonferenz enthaltenen Vorschriften und Auflagen müssen eingehalten werden.

lpa

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