Unternehmen können im Zeitraum 2026-2028 den Antrag für maximal drei operative und ordnungsgemäß eingetragene Betriebssitze in Südtirol einreichen. Förderfähig sind Vorhaben mit einem zulässigen Mindestbetrag von 1000 Euro und einem Höchstbetrag von 14.000 Euro pro Betriebssitz. Der Zuschuss kann bis zu maximal 50 Prozent der zulässigen Ausgabe betragen, maximal 7000 Euro.
Von der Maßnahme überzeugt ist auch Sicherheitslandesrätin Ulli Mair: „Diese Maßnahmen unterstreicht die Zielsetzung der Landesregierung, Unternehmer und ihre Angestellten mit den bestehenden Sicherheitsproblemen nicht alleine zu lassen. Wir wollen den Unternehmen auch in den nächsten Jahren wirksame Werkzeuge zur Prävention, zum Schutz und zur Vorbeugung gegen Kleinkriminalität und Gewalt an die Hand geben.“
Die seit Einführung der Beiträge im November 2024 große Nachfrage bestätige die Notwendigkeit dieses Instruments: „Es ist gut und sinnvoll, dass die Maßnahme nicht nur verlängert, sondern auch um zusätzliche, praxistaugliche Sicherheitsangebote ergänzt und weiterentwickelt wurde“, sagt Mair.

