Die Ausschreibung mit einem geschätzten Volumen von rund 1,6 Milliarden Euro wäre die größte Dienstleistungsvergabe in der Geschichte Südtirols gewesen. Nun ist sie annulliert.
Gericht: Ausschlussklauseln benachteiligten Bewerber
In seinem Urteil wies der Staatsrat zunächst die formalen Einwände der Autonomen Provinz Bozen zurück. Anschließend legte das Gericht dar, dass auch inhaltlich keine Grundlage für eine Berufung bestehe. Besonders kritisiert wurde, dass bestimmte Teilnahmebedingungen und Fristen im Ausschreibungsverfahren die bisherigen Betreiber – Trenitalia und SAD – bevorteilt und damit andere Marktteilnehmer benachteiligt hätten.Der Staatsrat erinnert in der Urteilsbegründung an die europarechtlich verankerten Prinzipien der Gleichbehandlung und der größtmöglichen Wettbewerbsteilnahme („favor participationis“). Wenn sich eine öffentliche Verwaltung für ein Ausschreibungsverfahren entscheidet, müssten alle potenziellen Anbieter dieselben Chancen haben.
Rekurs von Arriva Italia hatte Erfolg
Ausgelöst hatte das Verfahren ein Rekurs des Verkehrsunternehmens Arriva Italia, das unter anderem auf eine mangelhafte Vorabinformation gemäß EU-Verordnung 1370/2007 und restriktive Teilnahmebedingungen verwies. Diese seien so ausgestaltet gewesen, dass sie de facto neue Anbieter ausschlossen. Die Landesregierung hatte daraufhin im April Berufung eingelegt – ohne Erfolg.Land kündigt neue Ausschreibung an
„Wir hatten vom Staatsrat eine rasche Entscheidung verlangt, um Rechtssicherheit zu schaffen“, betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis, werden die beanstandeten Punkte im Ausschreibungstext korrigieren und unverzüglich mit den Vorbereitungen zur Neuausschreibung beginnen.“Eine Direktvergabe, etwa an die bisherigen Betreiber, wäre nur bis Ende 2023 rechtlich möglich gewesen. Die aktuell laufenden Dienstverträge mit Trenitalia und SAD gelten noch bis Ende 2024 und sichern den Betrieb bis dahin ab.
Die Autonome Provinz Bozen will nun das Urteil im Detail analysieren und die Ausschreibungsunterlagen mit den erforderlichen Änderungen „so bald wie möglich“ erneut veröffentlichen.

