Montag, 16. März 2026
Steilvorlage für die Eigenverwaltungen
„Kollektivgüter sind nicht Gütern der Domäne gleichzustellen und werden von Organismen privaten Rechts verwaltet.“ Die neun Mitglieder der Vereinigten Senate des Kassationsgerichtshofes in Rom haben mit ihrem Urteil Nr. 5.192 vom 7. März d. J. eine richtungsweisende Entscheidung getroffen – auch für Südtirol.
Die rund 200 Eigenverwaltungen in Südtirol betreuen Liegenschaften, Almen oder Wälder als Eigentum der Allgemeinheit, aber sie unterliegen nicht den Regeln öffentlicher Körperschaften. - Foto: © Shutterstock / shutterstock
epr
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