Von 1. Februar bis 3. April kann angesucht werden
Um die entsprechende Studienförderung kann ab 1. Februar 2024 bis einschließlich 3. April 2024 (12.00 Uhr) ausschließlich online angesucht werden, und zwar über den Bereich Dienstleistungen auf der Landeswebseite oder über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bügernetzes CIVIS.Für die Antragstellung bedarf es der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) für das Jahr 2023 und der Bescheinigung über den Faktor wirtschaftliche Lage (FWL). Die Dokumente können bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (Caaf) kostenlos beantragt werden. Da die EEVE-Erklärung mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, rechtzeitig einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.