Dienstag, 13. Januar 2026

Tarfusser: „Sieg des Nein beim Referendum wäre ein Desaster“

Der ehemalige Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, Cuno Tarfusser, bezeichnet einen möglichen Sieg des Nein beim Referendum über die Nordio-Reform als „ein regelrechtes Desaster". Nach Ansicht des früheren Bozner Staatsanwalts würde „der Sieg des Nein - indem er die egomanische Macht der organisierten Magistratur stärkt, die diese Macht mit militärischer Disziplin verwaltet und sie über das Land hinweg mit korporativem Gleichgewicht durch vollständig gesteuerte Ernennungen und durchwegs manipulierte Wettbewerbe verteilt - den reformerischen Stillstand im Justizwesen für viele Jahre garantieren".

Inzwischen im Ruhestand, bekleidete Cuno Tarfusser lange das Richteramt am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. - Foto: © DLife/LO

Wie berichtet, sieht die Reform von Justizminister Carlo Nordio u. a. getrennte Wettbewerbe für Richter und Staatsanwälte vor. Ein Laufbahnwechsel soll nicht mehr möglich sein. Auch soll jede Berufssparte einen eigenen Obersten Richterrat (CSM) haben.

Im März findet ein Referendum zur Reform statt, weil sie in beiden Kammern des Parlaments nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichte. Das ist gemäß Verfassung notwendig.

„Wenn auch nicht in gleichem Maße katastrophal, beginnt mit einem Sieg des Ja eine Phase sehr ‚gefährlicher Unsicherheit', da die Verfassungsreform nach ihrer Annahme ‚Ausführungsbestimmungen' benötigt, ohne die sie eine leere Hülle bleibt", sagt Cuno Tarfusser.

„Man kann von einem Sieg des Ja ausgehen“

Er bekräftigt, dass er nicht gegen die Trennung der Laufbahnen sei. „Ich habe jedoch auch gesagt, dass die ‚Nordio-Reform' die x-te Täuschung der Bürger ist, denen fälschlicherweise vorgemacht wird, sie verbessere diese verantwortungslose, arrogante und im Sterben liegende Justiz, während sie in Wirklichkeit die Institutionen, die Ämter, die Kosten und die Bürokratie verdreifacht", so Tarfusser weiter.

„Da man also mit ziemlicher Sicherheit von einem Sieg des Ja ausgehen kann, muss der Phase der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen besondere Aufmerksamkeit und Wachsamkeit gelten, damit diese nicht als Brecheisen benutzt werden, um jene Autonomie und Unabhängigkeit der Magistratur zu verletzen, die - davon bin ich überzeugt - selbst die Befürworter des Ja, allen voran die Anwaltschaft, als unverzichtbaren Wert ansehen", so Tarfusser.

ansa/stol

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