Um weiteren Sanktionen und einer angeblichen Kontopfändung zu entgehen, kam der Geschädigte der Aufforderung zunächst nach. Als jedoch im September ein drittes Telefonat folgte, wurde der Mann misstrauisch und wandte sich an die Carabinieri.
Dank der genauen Angaben des Opfers gelang es den Ermittlern, den mutmaßlichen Anrufer zu identifizieren. Der 53-Jährige wurde wegen Betrug angezeigt. Ihm droht nun eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren sowie eine Geldstrafe zwischen 51 und 1.032 Euro.

