Der Cyberbetrug ereignete sich zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt: Ende Oktober 2025, als die mutmaßlichen Opfer – ein 70-jähriges Ehepaar aus St. Ulrich – gerade im Urlaub waren und sich daher im Ausland befanden. Die Betrüger sollen die Frau telefonisch kontaktiert und sich als Mitarbeiter des Zahlungsdienstleisters „Nexi“ ausgegeben haben.
Wie die Carabinieri berichten, setzten die mutmaßlichen Täter die Frau mit typischen Betrugsmaschen unter Druck: Sie sollen der 70-Jährigen vorgegaukelt haben, dass sie auf ihrem Konto eine ungewöhnliche Überweisung in Höhe von 2.490,10 Euro festgestellt hätten.
Die Unsicherheit der 70-jährigen Grödnerin wussten die vermeintlichen „Nexi“-Mitarbeiter auszunutzen. Laut Carabinieri haben sie der Frau angeboten, die Transaktion zu blockieren und ihr so die nötigen Bankdaten und Passcodes entlockt. Die bittere Wahrheit kam wenig später ans Licht: Das Konto der beiden Grödner soll durch eine Überweisung von fast 20.000 Euro leergeräumt worden sein. Die Carabinieri sprechen von den „Lebensersparnissen des Ehepaars“.
Ermittlungen führen nach Kampanien
Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Ehepaar nach wie vor im Ausland – sich Hilfe zu suchen, war also nicht einfach. Es war eine Freundin der beiden, die in der Carabinieri-Station in St. Ulrich Alarm schlug. Nach ihrer Rückkehr haben auch die mutmaßlichen Opfer selbst umgehend Anzeige erstattet.Sofort haben die Carabinieri von St. Ulrich die Ermittlungen eingeleitet. Sie nahmen die Spur der Überweisung auf und konnten den Geldfluss rasch zurückverfolgen. Dabei sollen sie festgestellt haben, dass die 20.000 Euro an ein Bankkonto überwiesen wurden, das erst zwei Tage vor dem mutmaßlichen Betrug eröffnet wurde. Inhaber des Kontos war laut Carabinieri ein 20-jähriger Italiener, der das Konto in Acerra in der Provinz Neapel erstellt hatte.
Nur dank des raschen Eingreifens der Carabinieri konnte das Geld rechtzeitig beschlagnahmt werden. Zum „Happy End“ des Betrugsfalls kam es am 1. April dieses Jahres: Das Bozner Landesgericht hatte keinen Zweifel an der rechtmäßigen Zugehörigkeit der Gelder und ordnete deren Rückgabe an das Grödner Ehepaar an. So haben die beiden die gesamten 20.000 Euro zurückerhalten.

