Nun hat das auch die Staatsanwaltschaft bestätigt. In einer Aussendung listet sie das Ergebnis der Obduktion auf: „Die Ergebnisse der autoptischen Untersuchung ermöglichen es, den Tod auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand zurückzuführen, der vermutlich infolge von Unterkühlung eingetreten ist“, heißt es in der Aussendung.
„Zudem erlaubt das Fehlen von Verletzungen, die auf Dritte oder auf Abwehrhandlungen/Körperkämpfe hinweisen und in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod stehen könnten, das Ereignis als Unfall einzuordnen.“ Will heißen: Fremdverschulden wird ausgeschlossen.
„Der Ablauf des Geschehens kann in jedem Fall nach Vorliegen der toxikologischen Untersuchungen, die dazu dienen festzustellen, ob eine mögliche psycho-physische Beeinträchtigung der Person bestand, noch umfassender bewertet werden“, heißt es in der Aussendung der Staatsanwaltschaft.

