Der Sanitätsbetrieb hat dazu eine Pressekonferenz abgehalten – hier lesen Sie mehr dazu.
Nun hat sich auch die Staatsanwaltschaft zu Wort gemeldet. Die Aussendung hier im Wortlaut: „Im Zusammenhang mit dem Tod von zwei frühgeborenen Neugeborenen im Krankenhaus Bozen wird Folgendes mitgeteilt: Derzeit laufen Vorermittlungen, die an die NAS der Carabinieri übertragen wurden, um die Einhaltung der Protokolle sowie mögliche hygienische Mängel in der Neugeborenen-Intensivstation zu überprüfen.“
Und weiter: „Nach Abschluss dieser Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft bewerten, ob eine Obduktion durchgeführt werden soll – entweder als nicht strafbare Handlung, als fahrlässige Tötung gegen Unbekannt oder als fahrlässige Tötung gegen identifizierte Beschuldigte.“
Weiter: „Die Leichname der beiden Neugeborenen werden für eine Obduktion aufbewahrt.“
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