Sonntag, 10. Dezember 2023

Todessturz in Waidbruck: Verhandlung vertagt

Im Fall des im April 2021 von einem Balkon gestürzten und dabei getöteten Kleinkindes wurde die Verhandlung vor dem Vorverhandlungsrichter auf Mai vertagt. Zu klären ist vor Gericht die Frage, ob der Balkon ordnungsgemäß und gemäß allen Sicherheitsnormen montiert worden war und wen im Falle einer Sicherheitslücke die Schuld trifft.

Der Unglücksbalkon. - Foto: © ANDREAS KEMENATER

Insgesamt 4 Personen stehen vor Gericht: Da es sich bei dem Unfallhaus um ein Gebäude der Gemeinde handelt, der damalige Waidbrucker Bürgermeister und jetzige Vizebürgermeister Oswald Rabanser sowie der mit der Planung der Umbauarbeiten am Gemeindehaus beauftragte Geometer; zudem die Verantwortlichen von 2 an den Arbeiten beteiligten Firmen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung vor, weil sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben sollen – die Mitarbeiter der beauftragten Firmen bei der Montage des Balkongeländer, die Gemeindevertreter bei der Bauabnahme.

Keine Zeugen

Zwar gibt es für den tödlichen Unfall keine Zeugen, es wird aber vermutet, dass der damals 14 Monate alte Bub zwischen der untersten Sprosse und dem Balkonboden durchgerutscht sei und in Folge dann in den Tod stürzte. Möglich soll dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gewesen sein, weil der Abstand zwischen Boden und Sprosse zu groß gewesen sein könnte.

Für die Verteidiger ist das allerdings strittig, weshalb sie auf ein Gutachten aus dem Zivilverfahren warten wollen. Dieses soll bis Ende April hinterlegt werden. Daher hat Richterin Elsa Vesco die Verhandlung vertagt.

stol

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