Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung vor, weil sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben sollen – die Mitarbeiter der beauftragten Firmen bei der Montage des Balkongeländer, die Gemeindevertreter bei der Bauabnahme.
Keine Zeugen
Zwar gibt es für den tödlichen Unfall keine Zeugen, es wird aber vermutet, dass der damals 14 Monate alte Bub zwischen der untersten Sprosse und dem Balkonboden durchgerutscht sei und in Folge dann in den Tod stürzte. Möglich soll dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gewesen sein, weil der Abstand zwischen Boden und Sprosse zu groß gewesen sein könnte.Für die Verteidiger ist das allerdings strittig, weshalb sie auf ein Gutachten aus dem Zivilverfahren warten wollen. Dieses soll bis Ende April hinterlegt werden. Daher hat Richterin Elsa Vesco die Verhandlung vertagt.