Dienstag, 23. Juli 2024

Transgender: Verfassungsgericht verweist auf Gesetzgeber

Eine Südtiroler Transperson, geboren als Frau, wollte das Geschlecht in der Geburtsurkunde auf „anders“ berichtigen. Nun hat sich das Verfassungsgericht damit befasst.

Über ein drittes Geschlecht in den Dokumenten muss laut italienischem Verfassungsgerichtshof der Gesetzgeber entscheiden. - Foto: © shutterstock









stol/ansa