Dienstag, 14. April 2026

Trient: Frau um 200.000 Euro betrogen – App entpuppt sich als Täuschung

In Trient hat die Finanzpolizei eine Beschlagnahmung von Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 200.000 Euro durchgeführt. Die Maßnahme erfolgte auf Anordnung des Vorverhandlungsrichters des örtlichen Gerichts und richtet sich gegen zwei Beschuldigte, denen schwerer Betrug sowie Geldwäsche vorgeworfen werden.

Die umfangreichen Ermittlungen wurden unter anderem von der Trienter Finanzpolizei geführt. - Foto: © GdiF

Die Ermittlungen wurden nach einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet und von der Finanzpolizei in Trient geführt. Dabei wurde ein Betrugsfall zum Nachteil einer rund 80-jährigen, Frau mit Behinderung aus dem Trentino aufgedeckt. Die Frau, die weder Kinder noch nahe Angehörige hat, soll gezielt als besonders leicht angreifbares Opfer ausgewählt worden sein.

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die beiden Beschuldigten laut Aussendung ein enges Vertrauensverhältnis zur Geschädigten aufgebaut haben. Dieses hätten sie ausgenutzt, um die Frau dazu zu bringen, einen Vertrag über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen zu unterzeichnen. Dabei hätten sie hohe Gewinne in Aussicht gestellt, die weit über die ursprüngliche Investition hinausgehen sollten.

Die Beschuldigten präsentierten offenbar unrealistische Gewinnperspektiven im Zusammenhang mit einem angeblichen Einstieg ihres Unternehmens in den Bereich der digitalen Innovation, insbesondere in die Entwicklung von Software und Apps für Computer und Smartphones.

App als vermeintlicher Vorwand

Im Zentrum stand dabei eine angeblich kurz vor der Markteinführung stehende Anwendung mit dem Namen „LINO Shopping APP (Lino das Sparschwein)“. Diese sollte Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, beim Einkaufen Geld zu sparen, unter anderem durch Prämien und Cashback-Angebote. Tatsächlich wurde die App jedoch nie auf den Markt gebracht.

Für Gesellschaftsanteile mit einem geschätzten Wert von etwa 2.000 Euro zahlte die Frau letztlich mehr als das Hundertfache: Insgesamt überwies sie rund 200.000 Euro.

Durch umfangreiche Ermittlungen, darunter Bankanalysen und Zeugenaussagen, sei es den Behörden gelungen, die Geldflüsse nachzuvollziehen und festzustellen, dass die erlangten Summen anschließend in wirtschaftliche Aktivitäten reinvestiert wurden, die den beiden Beschuldigten zuzuordnen seien.

Am Ende der Untersuchungen ordnete der Vorverhandlungsrichter des Trienter Gerichts die vorbeugende Beschlagnahme in Höhe des gesamten mutmaßlichen Schadens von 200.000 Euro an.

fal

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