Mittwoch, 24. September 2025
„Unterhaltspflicht gilt auch für Lebenspartnerschaften“
Wie es bereits bei einer Ehe der Fall ist, kann auch im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (Unione civile) ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, vergleichbar mit dem „Unterhalt nach Scheidung“, entstehen.
Für eingetragene Lebenspartnerschaften entscheiden sich in Südtirol im Schnitt jährlich zwischen 20 und 30 Paare. - Foto: © Shutterstock / shutterstock
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