Das Gesetz ist klar: Minderjährige dürfen Lokale, in denen Automaten für Geldspiele vorhanden sind, nicht betreten. Bei Kontrollen in einer Spielhalle in Vahrn, die laut einer Aussendung der Quästur bereits im August vom Quästor geschlossen worden war, entdeckten die Beamten einen Minderjährigen im Lokal.
Auch vorbestrafte Personen im Lokal – Schließung
Darüber hinaus sollen sich mehrere vorbestrafte bzw. aktenkundige Personen im betroffenen Lokal aufgehalten haben, berichtet die Polizei. Aus diesen Gründen beschloss der Quästor, bereits zum zweiten Mal die Schließung des Lokals für die Dauer eines Monats zu verordnen.Die Schließung geht mit der Aufhebung der Lizenz für die Tätigkeit einher – diese soll laut den Beamten auch die betroffenen Betreiber daran erinnern, zu überprüfen, wer ihr Lokal betritt.

