Dienstag, 10. Dezember 2024
Vallazzas Sieg
Im „Fall Vallazza“ hatte weder Grundeigentümer Manfred Vallazza noch dessen Schwester einen finanziellen Vorteil, und der öffentlichen Hand ist auch kein Schaden erwachsen. Zu diesem Schluss ist der Staatsrat gekommen und hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes, wonach das Land das Finanzierungsansuchen der Gemeinde Wengen zu Recht abgelehnt hatte, annulliert.
Der Staatsrat hat in der Causa Manfred Vallazza (im Bild) das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichtes gekippt. - Foto: © SVP
rc
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