„In Bezug auf die in diesen Tagen erschienenen Medienberichte über eine gegen den Bozner Gemeinderatspräsidenten Carlo Vettori verhängte Verweis aus der Familienwohnung wird klargestellt, dass der Vorerhebungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die von der Quästur angeordnete dringende Wegweisung aus der Familienwohnung bestätigt hat“, heißt es in der Aussendung der Bozner Staatsanwaltschaft.
Elektronisch überwachtes Annäherungs- und Kontaktverbot
Neben dieser vorbeugenden Maßnahme bestätigte der zuständige Richter auch einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der eines Annäherungs- und Kontaktverbots zu den „Kindern und seiner Lebensgefährtin“, heißt es weiter. Und das unter Anwendung elektronischen Überwachungsgeräts, sprich einer elektronischen Fußfessel.Ermittlungen zu mehreren Straftatbeständen
„Gegen besagte Person wird wegen Misshandlungen in der Familie mit dem erschwerenden Umstand der Tatbegehung in Gegenwart der minderjährigen Kinder sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit dem erschwerenden Umstand der Begehung der Tat an der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnerin und wegen Sachbeschädigung ermittelt.“Die Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass die Vorerhebungen und die Ermittlungen des Sachverhaltes derzeit noch im Gange sind – „wobei der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft eines eventuellen, auf Verurteilung lautenden Urteils gewahrt bleibt“.
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