Zugleich stellte das Gericht aber klar, dass die Provinz Trient jederzeit das Recht habe, den Antrag der LAV zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen. Der Staatsrat hat dieses Urteil nun bestätigt. Das Verfahren um die Aussetzung des Abschussdekrets für die Bärin, zu dem das Gericht den Europäischen Gerichtshof um eine Stellungnahme ersucht hatte, ist hingegen vorerst ausgesetzt, bis eine Antwort eintrifft.
Verlegung der Bärin im Mai angekündigt
Bekanntlich hatte der Trentiner Landesrat für Forstwirtschaft, Roberto Failoni, im Mai angekündigt, dass JJ4 in den „Alternativen Wolf- und Bärenpark Schwarzwald“ in Bad Rippoldsau-Schapbach verlegt werden soll, in dem bereits JJ4s Muttertier – Bärin Jurka – und Bärin DJ3 untergebracht sind.„Angesichts der Ankündigung vom Mai fragen wir Landesrat Failoni nach dem Stand der Dinge bezüglich JJ4s Umsiedelung“, schreibt LAV-Vertreter Massimo Vitturi in einer Aussendung. Es seien nur mehr gut 2 Monate bis zum Herbst und das Verfahren für die Verlegung sollte bereits eingeleitet sein, falls die Provinz Trient diese Lösung ernsthaft in Erwägung ziehe.