Mittwoch, 24. November 2021
Verordnung präzisiert: Kontingentierung auf Christkindlmärkten
4 Klarstellungen zu den Corona-Regeln auf Christkindlmärkten, im Bildungsbereich und in Gemeinden mit Sonderregeln enthält die am Mittwoch veröffentlichte Verordnung Nr. 35.
Auf Südtirols Christkindlmärkten ist maximal ein Besucher pro 5 Quadratmetern Marktfläche zugelassen. - Foto: © Biscardi
lpa/stol
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