Freitag, 6. März 2026

Verspätete Abfertigung verfassungswidrig: Land will vorstrecken

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat die Regierung in Rom erneut aufgefordert, die Ratenzahlungen sowie die verzögerte Auszahlung der Abfertigung bei Dienstaustritt (TFR und TFS) für öffentlich Bedienstete bis spätestens 14. Januar 2027 zu beenden. Bis dahin soll eine Reform zur stufenweisen Beseitigung der Verzögerungsmechanismen verabschiedet werden.

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat die Regierung in Rom erneut aufgefordert, die Ratenzahlungen sowie die verzögerte Auszahlung der Abfertigung bei Dienstaustritt (TFR und TFS) für öffentlich Bedienstete bis spätestens 14. Januar 2027 zu beenden. - Foto: © APA/THEMENBILD / HELMUT FOHRINGER

Personallandesrätin Magdalena Amhof begrüßt den Vorstoß des Verfassungsgerichtes: „Die derzeitige Praxis der gestaffelten und verzögerten Auszahlung ist verfassungswidrig, das wurde nun in aller Klarheit erneut bestätigt.

Der Staat behält dabei Geldbeträge ein, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus eigener Tasche vorgestreckt haben und die ihnen bei Dienstende zustehen“. In Südtirol arbeite man bereits seit einiger Zeit an einer Regelung, um die zustehenden Beträge den Angestellten im öffentlichen Dienst vorstrecken zu können, informiert Amhof. Die dazu erforderlichen kollektivvertraglichen Voraussetzungen seien auf dem Weg.

Die durch die Regierung von Mario Monti eingeführten Regeln zur verzögerten Auszahlung der Abfertigung wurden trotz früherer Mahnungen und verfassungsrechtlicher Bedenken (es gab dazu bereits Urteile in den Jahren 2019 und 2023) auf Staatsebene bisher nicht wesentlich geändert.

lpa

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