Freitag, 4. September 2020
Verspätete Absage vorgemerkter Visiten: Verwaltungsstrafe wieder in Kraft
Aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen waren die Verwaltungsstrafen für verspätete Absagen ausgesetzt worden. Mit 1. September 2020 ist diese Aussetzung wieder aufgehoben. Für alle vorgemerkten Visiten mit Datum nach 1. September 2020 stellt der Sanitätsbetrieb bei einer verspäteten oder unterlassenen Absage wieder eine Verwaltungsstrafe aus.
Vorgemerkte Terminen müssen rechtzeitig abgesagt werden, sonst droht ab jetzt wieder eine Verwaltungsstrafe. - Foto: © shutterstock
stol
Alle Meldungen zu: