Landesförster wurde sogar als „Schmuggler“ bezeichnet
Daraufhin wurde der Lenker bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Fall wurde in einigen Medien veröffentlicht mit der Angabe, dass es sich beim Fahrzeuglenker um einen im Vinschgau wohnhaften Landesförster handelt, in der Schlagzeile und sogar als „Schmuggler“ bezeichnet.Nun wurde von der Staatsanwaltschaft festgestellt, dass kein Strafbestand vorliegt, da der Beschuldigte im Besitz aller erforderlichen Dokumente ist und die Munition der zuständigen Sicherheitsbehörde regulär gemeldet hatte.
Fall archiviert
Zudem hatte er während des Transports des Schießpulvers und der Schusspatronen alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, und es bestand ein gerechtfertigter Grund für den Transport des Schießpulvers und der Schusspatronen.Die Staatsanwaltschaft hat deshalb die Archivierung des Falles beantragt, und der Richter für die Vorerhebungen hat den Fall mittlerweile archiviert.

