Freitag, 23. Januar 2026

Vinschger Förster als „Schmuggler“ bezeichnet – „Kein Strafbestand“

Nach einer Kontrolle an der Zollaußenstelle Taufers im Münstertal stand ein im Vinschgau wohnhafter Landesförster öffentlich unter schwerem Verdacht. Nun ist klar: Der Vorwurf des Schmuggels war unbegründet. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt – alle Dokumente lagen ordnungsgemäß vor.

Nach einer Kontrolle an der Zollaußenstelle Taufers im Münstertal stand ein im Vinschgau wohnhafter Landesförster öffentlich unter schwerem Verdacht. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Im Mai war ein Fahrzeuglenker an der Zollaußenstelle von Taufers im Münstertal angehalten worden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs durch die Finanzwache und Zollbeamten wurden circa 670 Gramm Schießpulver und 8 Schusspatronen gefunden, die sich in einer Box im Kofferraum befanden.

Landesförster wurde sogar als „Schmuggler“ bezeichnet

Daraufhin wurde der Lenker bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Fall wurde in einigen Medien veröffentlicht mit der Angabe, dass es sich beim Fahrzeuglenker um einen im Vinschgau wohnhaften Landesförster handelt, in der Schlagzeile und sogar als „Schmuggler“ bezeichnet.

Nun wurde von der Staatsanwaltschaft festgestellt, dass kein Strafbestand vorliegt, da der Beschuldigte im Besitz aller erforderlichen Dokumente ist und die Munition der zuständigen Sicherheitsbehörde regulär gemeldet hatte.

Fall archiviert

Zudem hatte er während des Transports des Schießpulvers und der Schusspatronen alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, und es bestand ein gerechtfertigter Grund für den Transport des Schießpulvers und der Schusspatronen.

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb die Archivierung des Falles beantragt, und der Richter für die Vorerhebungen hat den Fall mittlerweile archiviert.

lpa/stol

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden