Aus diesem Grund hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher am Freitag eine Entnahmeermächtigung für 2 Wölfe unterzeichnet und den Landesforstkorps mit der Entnahme der Raubtiere beauftragt ( STOL hat berichtet).
Entnahmeermächtigungen haben eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift. Die Ermächtigung wurde nach Berücksichtigung des positiven Gutachtens, das von der Wildbeobachtungsstelle des Landes eingegangen ist, und nach eingehender Prüfung der Rechtslage von den Experten der Abteilung Landesforstdienst in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft des Landes ausgearbeitet.
Verwaltungsgericht setzt Ermächtigung aus
Aus der Entnahme wird aber vorerst nichts: Das Landesverwaltungsgericht Bozen „hat den von der Rechtsanwältin Aurora Loprete im Namen der Verbände Leal, Leidaa, Oipa und 'Zampe che dare una mano' eingereichten vorsorglichen Antrag auf Aussetzung der vom Landeshauptmann unterzeichneten Genehmigung zum Abschuss von Wölfen im Vinschgau angenommen.“ Dies berichtet die Tageszeitung Alto Adige mit Verweis auf ein Posting der Aktivistin und ehemaligen Parlamentarierin Michela Vottoria Brambilla.„Das Verwaltungsgericht hat die außergewöhnliche Schwere und Dringlichkeit des Antrags anerkannt. Die Abschussgenehmigung wird daher ausgesetzt und die Wölfe sind vorerst in Sicherheit“, heißt es in einer Mitteilung der Politikerin.
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