Im Zuge der Ermittlungen der Carabinieri stellte sich heraus, dass der Arbeiter ohne die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, d. h. ohne Sicherheitsgurt, gearbeitet haben soll – was ihm eine Anzeige einbrachte.
Verstärkte Kontrollen im Burggrafenamt
Dank gesammelter Zeugenaussagen stellte sich schließlich heraus, dass der Arbeitgeber des Verletzten diesen offenbar nicht aufgefordert hatte, die nötigen Sicherheitsvorrichtungen zu verwenden.Nun droht dem Arbeitgeber eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Monaten oder eine Geldstrafe von 1.500 bis 6.000 Euro. In den nächsten Tagen werden die Kontrollen der Carabinieri von Meran auf den Baustellen im Burggrafenamt fortgesetzt, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu kontrollieren.

