Die Frau hatte sich selbst an den Rechtsanwalt gewandt. Laut Anklagesatz habe die Angst vor der Verwaltung des Vermögens ihres Bruders bei der Frau eine reaktive Depression ausgelöst. Dem Anwalt wurde in der Folge zur Last gelegt, dass er den Zustand der psychischen Erkrankung seiner Mandantin missbraucht habe: Er habe bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet, damit Licht in die Art und Weise der Vermögensverwaltung gebracht werde, dabei sei die Frau ausdrücklich als „Verdächtige“ benannt worden.
230.000 Euro als Honorar für nicht näher beschriebene Dienstleistungen
Auch habe er sich in die Beziehungen zur Bank und sogar zum Psychiater der Frau eingemischt. Laut Anklage habe er die Frau dazu gebracht, ihm ein Honorar in Höhe von über 230.000 Euro für nicht näher beschriebene Dienstleistungen zu überweisen. Auch habe er veranlasst, das sie einen Vorvertrag zum Verkauf ihres Anteils an einem geschlossenen Hof um 125.000 Euro an einen Verwandten unterzeichnet habe – eine Summe, die laut Anklage unter dem Marktwert lag.2 Gutachten hätten nämlich in der Folge ergeben, dass sich der Wert des gesamten Hofes auf 530.000 Euro bzw. auf 440.000 Euro belaufe. Nachdem ein Verwandter sich eingeschaltet hatte, kam der Verkauf letztendlich nicht zustande. Es folgte eine Anzeige, und die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt ein. Parallel dazu strengte die Rechtsanwaltskammer ein Disziplinarverfahren an, es blieb aber vorerst in Erwartung eines Urteils eingefroren.