Freitag, 11. April 2025

Weniger zwangsgeräumte Wohnungen, aber der Druck bleibt

Wenn ein Mieter die Mietrückstände nicht begleicht oder die Wohnung trotz abgelaufenem Vertrag nicht verlässt, kann der Vermieter die Räumung gerichtlich durchsetzen. In Südtirol sucht man aber immer öfter nach außergerichtlichen Wegen. „Im Jahr 2024 wurden am Bozner Landesgericht 296 Bestätigungen von Räumungsklagen verfügt, im Jahr 2023 waren es noch 343, und im Jahr zuvor 333“, weiß die Präsidentin des Bozner Landesgerichtes, Francesca Bortolotti.

Wer das Geld für die Miete nicht mehr aufbringen kann, weiß oft nicht ein noch aus. Betroffene sollten rechtzeitig beim Südtiroler Mieterschutz Beratung und Hilfe suchen – bevor eine Zwangsräumung droht.









rc